Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebietes (Bodenrichtwertzone), das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmende Merkmale aufweist. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Fläche eines Grundstücks mit dem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). In bebauten Gebieten sind sie mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Die Nutzungsverhältnisse sind für ein Bodenrichtwertgrundstück entsprechend des jeweiligen Gebietscharakters definiert und mit dem in erster Linie den Wert beeinflussendem Merkmal in Euro angegeben.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks zu den wertbestimmenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, wie z.B Entwicklungszustand, Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise sowie Zuschnitt (insbesondere Grundstückstiefe und -größe) bewirken Abweichungen vom Bodenrichtwert (Zu- und Abschläge).
Die Bodenrichtwerte werden jährlich zum Jahreswechsel auf der Grundlage der Kaufpreissammlung und der Kaufpreisentwicklung im zurückliegenden Geschäftsjahr für das Stadtgebiet insgesamt durch den Gutachterausschuss beschlossen und in der Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.
Wenn Sie in die Bodenrichtwertkarte hineinschauen möchten, können Sie dies hier tun:
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Umfangreichere Informationen sowie weitere Jahrgänge der Bodenrichtwertkarte bis ins Jahr 1996 zurückreichend finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) im Stadtplan der Bundesstadt Bonn.
Die Bodenrichtwertkarte in Papierform können Sie per E-Mail oder schriftlich (Brief/Fax) gegen Gebühr bestellen.
Für den städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohn- und Technologiepark Bonn-Sankt-Augustin“ hat der Gutachterausschuss sogenannte besondere Bodenrichtwerte ermittelt.
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte können per E-Mail an gutachterausschussbonnde oder telefonisch beantragt werden. Sie sind kostenpflichtig und werden pro mitgeteiltem Bodenrichtwert mit 50 Euro in Rechnung gestellt.
Telefonische Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte werden vom Kundenzentrum Geodaten unter der Telefonnummer 0228 772200 erteilt.
Weiterführende Hinweise zu den zonal zum Stichtag 1. Januar 2010 (erstmals) hergeleiteten Bodenrichtwerten erhalten Sie aus dem nachfolgenden PDF-Dokument: