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Gutachterausschuss

Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erteilt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden. 

Zur Antragstellung reicht ein formloser und unterschriebener Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein o.ä. bei. 

Die Gebühren des Gutachterausschusses richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW):

Beispiel

Für ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 400.000 Euro beträgt die Gebühr rd. 2200 Euro zzgl. MWSt. und für eine Eigentumswohnung mit einem Verkehrswert von 200.000 Euro rd. 1800 Euro zzgl. MWSt.